Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der Firma Harl Michael GmbH, Latschenstraße 367 A-5084 Großgmain, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Besteller (Auftraggeber) ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden.
1.1 Sämtliche Angebote von Fa. Harl sind freibleibend. Sie gelten für den Zeitraum von einem Monat und nur bei ungeteilter Bestellung. Fa. Harl ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen.
1.2 Bestellungen erfolgen schriftlich durch die schriftlich unterfertigte Auftragsbestätigung. Geringfügige, materialbedingte
Abweichungen von der Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern und Schaustücken, insbesonders Farb und Maserungsabweichungen, werden vorbehalten.
1.3 Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht innerhalb von 2 Tagen ab Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Bei einer Stornierung des Auftrages nach dieser Frist ist Fa. Harl berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens zu verrechnen. Bei vereinbarter aber nicht erfolgter Anzahlung kann Fa. Harl den Auftrag stornieren und ebenfalls den tatsächlich erlittenen Schaden verrechnen.
Den angeführten Preisen liegen die am Tag des Angebotes gültigen Preise zugrunde. Fa. Harl ist berechtigt, vereinzelte Fehler in Preislisten, Angeboten und Auftragsprogrammen sowie offenkundige Schreib- und Rechenfehler in Ausschreibungsunterlagen und Angebotsübersichten jederzeit zu korrigieren.
3.1 Wurde Lieferung frei Haus vereinbart, so ist Lieferort und Ort des Gefahrenüberganges die vom Besteller angegebene Zustelladresse. Wurde Versand vereinbart, so ist Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs der Ort der Übergabe der Ware an den Transporteur, sofern es sich um eine verkehrsübliche oder zwischen Fa. Harl und Besteller vereinbarter Versendungsart handelt.
3.2 Die Lieferfristen und Termine von Fa. Harl ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Diese Lieferfristen und Termine sind annähernd; Lieferfristen gelten stets ab Auftragsbestätigung von Fa. Harl; Fa. Harl ist berechtigt, Lieferfristen und Termine aus den Gründen des Punktes 3.4 bzw. 3.5 sowie bei Bestehen sonstiger Hindernisse, die nicht durch zumindest grob fahrlässiges Verhalten von Fa. Harl herbeigeführt wurden, angemessen zu verlängern bzw. zu verschieben. Fa. Harl teilt dem Besteller eine derartige Verzögerung der Lieferung zumindest 3 Tage vor dem ursprünglichen Liefertermin mit. Davon ausgenommen sind Verzögerungen, die sich in der Woche vor der geplanten Anlieferung im Zusammenhang mit dem Produkt z.B. Isolierglas ergeben (Glasbruch, Mängel und Verzug des Lieferanten). Dem Besteller stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu.
3.3 Fa. Harl ist berechtigt, Teil- und Vorauslieferungen durchzuführen und darüber gesondert Rechnung zu legen.
3.4 Für Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre von Fa. Harl liegen, haftet Fa. Harl nicht.
3.5 Sollte als Folge höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre von Fa. Harl liegen, die Leistung verhindert werden, so ist Fa. Harl berechtigt, die noch offenen Lieferzusagen zu stornieren. Das gilt auch, wenn die Lieferverhinderung auf Verzug oder Nichtleistung eines Vorlieferanten zurückgeht.
3.6 Für Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung oder einer Teilrechnung aus anderen als den in Punkt 3.4 bzw. 3.5 genannten Gründen haftet Fa. Harl, sofern zumindest grob fahrlässig gehandelt wurde. Es gilt die Haftungsbeschränkung des Punktes 7.1
3.7 Unmöglichkeit der Leistung insbesonders aus Gründen der Punkte 3.5 und 3.6 berechtigt den Besteller, vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso ist der Besteller bei Verzug von Fa. Harl berechtigt, unter Setzung einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich um eine teilbare Leistung, ist der Besteller allerdings immer nur zu einem entsprechenden Teilrücktritt berechtigt.
3.8 Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die vom Kunden zu vertreten sind, so erfolgt der Gefahrenübergang mit Bekanntgabe der Lieferbereitschaft an den Kunden. Sonderegelung bei Selbstabholung: Falls der Kunde die Ware selbst beim Lieferanten/Großhändler abholt, ist dieser selbst dafür verantwortlich und Fa. Harl übernimmt keinerlei Haftung.
4.1 Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, hat die Zahlung innerhalb 10 Tagen gemäß Auftrag zu erfolgen.
4.2 Im Falle eines Zahlungsverzuges wird für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 1% des Rehnungsbetrages an Verzugszinsen verrechnet.
4.3 Sämtliche Zahlungen des Bestellers werden zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verrechnet.
4.4 Die Berufung auf Mängel entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungspflicht hinsichtlich des mangelfreien Teils der Leistung.
4.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers gegen Forderungen von Fa. Harl auf diesem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.
4.6 Tritt beim Besteller eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein bzw. wird der Fa. Harl erst nach Vertragsabschluß bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluß beim Besteller derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers gefährdet ist, so kann Fa. Harl seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Besteller gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.
4.7 Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen kann Fa. Harl unter Setzung oder Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers kann Fa. Harl ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bereits gelieferte aber noch nicht bezahlte Produkte kann Fa. Harl in diesem Fall zurücknehmen.
4.8 Fa. Harl behält sich vor, dem Besteller allfällige Schadenersatzforderungen in Folge der Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen in Rechnung zu stellen.
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum von Fa. Harl. Dies gilt auch für montierte Gegenstände, deren Ausbau sich die Fa. Harl bei Zahlungsverzug vorbehält.
6.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, Fa. Harl bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Schadenersatzansprüche unverzüglich Anzeige zu machen.
6.2 Ist bei Übernahme der Ware nach dem ordnungsmäßigen Geschäftsgang eine sofortige Untersuchung der Ware nicht möglich, ist dieser Umstand Fa. Harl unverzüglich schriftlich anzuzeigen und ein allfälliger bei einer nachfolgenden Untersuchung feststellbarer Mangel binnen fünf Werktagen ab Lieferung schriftlich zu rügen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen. Glasbruch kann nur anerkannt werden, wenn dieser bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt wird. Werden Mängel erst später erkennbar, so sind diese ebenfalls unverzüglich zu rügen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war, ist vom Kunden nachzuweisen. Durch Verhandlungen von Mängelrügen verzichtet Fa. Harl nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge zu spät erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde.
6.3 Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
6.4 Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Innanspruchnahme ungerechtfertigter Serviceleistungen in Rechnung gestellt werden muss.
6.5 Die Pflege und Wartungsanleitungen sind in der Lieferung enthalten. Wenn nicht sind diese von der Fa. Harl nachzufordern.
7.1 Fa. Harl haftet für einen dem Besteller entstandenen Schaden nur insoweit, als Fa. Harl oder einem Erfüllungsgehilfen von Fa. Harl Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
7.3 Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware übernimmt Fa.Harl keinerlei Haftung, ebenso wenig wird für Arbeiten von Dritten, die nachträglich an der gelieferten Ware durchgeführt werden, gehaftet.
7.4 Die Haftung von Fa. Harl und seinen Vorlieferanten für Mangelfolgeschäden besteht nur im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des österreichischen Produkthaftungsgesetzes.
8.1 Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Das übereinkommen der Vereinten Nationen ber Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) kommt auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
8.2 Als Gerichtsstand wird Salzburg (Österreich) vereinbart.
9.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Für den Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für Verbrauchergeschäfte, insoweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anders vorsehen sind.
9.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die zwischen Fa. Harl und dem Besteller abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Vertrag weiterreichende Bestimmungen enthält, geht dieser Vertrag den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
9.3 Die Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform.
9.4 Fa Harl ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Fa. Harl hat den Besteller über diese Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Zeitpunkt der Änderung zumindest 10 Tage vor dem Änderungszeitpunkt zu informieren. Die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt in Kraft, sofern der Besteller der Änderung nicht innerhalb 10 Tagen ab Information widerspricht.
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