§ 1 ALLGEMEINES

§ 1.1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der Firma Harl Michael GmbH, Reiterweg 355, 5084 Großgmain, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Besteller (Auftraggeber) ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden – insbesondere gelten Einkaufsbedingungen des Bestellers nur dann, wenn deren Geltung seitens der Harl Michael GmbH schriftlich anerkannt wurde.

§ 1.2

Der Vertragsschluss erfolgt durch das vom Besteller schriftlich angenommene Angebot. Sollte der Besteller Unternehmer sein und der Vertrag somit nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, so gilt zusätzlich folgendes: Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Angebot/Auftrag, so gelten diese als vom Besteller genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich ab Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

§ 1.3

Geringfügige, materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern und Schaustücken, insbesondere Farb- und Maserungsabweichungen, werden vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

§ 1.4

Mit der schriftlichen Bestellung geht gleichzeitig die Produktionsfreigabe des Auftraggebers einher, es sei denn die Vertragsparteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart, z.B. dass die Produktionsfreigabe erst bei entsprechendem Baufortschritt aufgrund von Naturmaßen erfolgen soll.

§ 1.5

Soweit in den Angeboten nicht abweichend geregelt, sind sämtliche Angebote freibleibend. Firma Harl ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen.

§ 1.6

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Sollte der Besteller Unternehmer sein und der Vertrag nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, so wird die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und die redliche Vertragsparteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der zu ersetzenden Bestimmung vereinbart hätten.

§ 1.7

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die zwischen der Firma Harl und dem Besteller abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Vertrag weiterreichende Bestimmungen enthält, gehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertrag vor.

§ 2 Liefertermine und Lieferung

§ 2.1

Die in den Angeboten und der letztlichen Bestellung angegebene voraussichtliche Lieferfrist ist nicht verbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist kann erst nach Vorplanung, Auftragserfassung und Abstimmung mit unserem Vorlieferanten zugesagt werden, in der Regel erfolgt dies innerhalb von ca. 8 Wochen nach vollständiger Auftragsklarheit.

§ 2.2

Sollte der Besteller Angaben, welche für die Auftragsklarheit erforderlich sind, nicht bzw. nicht vollständig machen, so verlängert sich die voraussichtliche Lieferzeit entsprechend.

§ 2.3

Änderungen einer bereits erfolgten Bestellung werden akzeptiert, sofern diese durchführbar sind, können jedoch Preis- und Liefertermin Anpassungen zur Folge haben.

2.4

Wenn nicht ausdrücklich eine Gesamtleistung vereinbart ist, so sind wir zu Teilleistungen berechtigt und können hierüber gesondert Rechnung legen. Sollten wir auch die Montage der gelieferten Produkte schulden (nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung!), so sind wir zur Durchführung von Teilabnahmen berechtigt und ist der Besteller zur unverzüglichen Mitwirkung verpflichtet. Die Teilabnahmen gliedern sich in einzelne Baufortschritte (z.B. Geschoss 1, Geschoss 2, Bauteil 1, Bauteil 2, etc.) bzw. einzelne Produktgruppen (z.B. Fenster, Türen, etc.).

§ 2.5

Unbekannte, von uns nicht zu vertretende Lieferhindernisse (z.B. Streik, Ausfall von Materiallieferungen/Lieferketten, geopolitische/kriegerischer Auseinandersetzungen, Unterbindung von Verkehrswegen, Cyber-/Hackerangriffe, Epidemien/Pandemien sowie darauf Bezug nehmende stattliche Maßnahmen, sonstige Fälle von höherer Gewalt, etc.) berechtigen uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist um höchstens 2 Monate. Sollte innerhalb dieser 2 Monate die Leistung nicht möglich sein, so können beide Vertragsteile vom Vertrag zurücktreten, oder aber eine abweichende Lieferfrist einvernehmlich festlegen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung, als auch eine etwaige vereinbarte Vertragsstrafe/Pönale, entfallen mangels Verschuldens. Entsprechendes, sowohl hinsichtlich Liefertermine, als auch Schadenersatz, gilt bei einem Verzug unserer Vorlieferanten (Glasbruch, sonstige Mängel bzw. Verzug, etc.).

§ 2.6

Wir liefern bis zur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen und geeigneten Lagerfläche, die vom Besteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Vertragen und Montieren unserer Produkte schulden wir nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und Kostenübernahme durch den Besteller. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die Lieferung von ihm bzw. einer bevollmächtigten Person übernommen wird. Sollte der Besteller Unternehmer sein und daher der Vertrag nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, so ist die gelieferte Ware bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen, Druckstellen, Kratzer, Dellen, Abschürfungen usw. sind sofort bei Ablieferung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.

§ 2.7

Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die vom Besteller zu vertreten sind bzw. sich in dessen Sphäre ereignen, so sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und eine allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorzunehmen. Zudem erfolgt der zivilrechtliche Gefahrenübergang mit Bekanntgabe der Lieferbereitschaft an den Besteller.

§ 2.8

Für die freie Zufahrt mittels LKW bis zur unmittelbaren Abladefläche und für die ordnungsgemäße Lagerung der Waren insbesondere hinsichtlich Diebstahls, Feuchtigkeitsschäden und Beschädigungen hat der Besteller zu sorgen. Bei schweren Produkten über 150 kg Einzelgewicht sowie bei Abladung durch Kran hat der Besteller für geeignete Helfer beim Abladen und beim Transport zur Lagerfläche zu sorgen.

§ 2.9

Sonderregelung bei Selbstabholung: Falls der Besteller die Ware selbst beim Lieferanten/Großhändler abholt, ist dieser selbst dafür verantwortlich und die Firma Harl übernimmt für den Transport keinerlei Haftung.

§ 3 Gewährleistung und Schadenersatz

§ 3.1

Für Verbraucher/Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistung. Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Dies gilt auch hinsichtlich sämtlicher vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits (z.B. Warnpflicht oder Aufklärungspflicht), als auch hinsichtlich Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung. Sofern ausdrücklich eine Pönale/Vertragsstrafe vereinbart wurde (wird nur bei schriftlicher Vereinbarung im Vorfeld schlagend!), ist diese mit höchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt und ein darüber hinausgehender Verzögerungs- oder Verspätungsschaden kann nicht geltend gemacht werden. Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware übernimmt die Firma Harl keine Haftung. Ebenso wenig wird für Arbeiten von Dritten, die nachträglich an der gelieferten Ware durchgeführt werden, gehaftet. Die Pflege und Wartungsanleitungen sind in der Lieferung enthalten und vom Besteller strikt zu beachten. Sollten diese ausnahmsweise nicht der Lieferung beiliegen bzw. nicht mehr vorhanden sein, können diese bei der Firma Harl angefordert werden.

§ 3.2.

Sollte der Besteller Unternehmer sein und das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung finden, so gelten hinsichtlich Gewährleistung und Schadenersatz die nachfolgenden Regelungen:

  • Der Besteller hat jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und unverzüglich (spätestens innerhalb von 10 Tagen) zu rügen, ansonsten verliert er diesbezüglich sämtliche Ansprüche. Auf die Einrede der mangelnden bzw. verspäteten Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn diese außergerichtlich von uns nicht erhoben wurde. Entsprechendes gilt hinsichtlich etwaiger verdeckter/versteckter Mängel.
  • Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen, wobei die Verbesserung nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk des Vorlieferanten erfolgt. Der Besteller verzichtet ausdrücklich auf die Wandlungsmöglichkeit des Vertrags.
  • Dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war, ist vom Besteller zu beweisen.
  • Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
  • Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Dies gilt auch hinsichtlich sämtlicher vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits (z.B. Warnpflicht oder Aufklärungspflicht), als auch hinsichtlich Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Für reine Vermögensschäden (z.B. Aufwand für die Beaufsichtigung von Gewährleistungsarbeiten, entgangener Gewinn, etc.) haften wir nicht.
  • Sofern ausdrücklich eine Pönale/Vertragsstrafe vereinbart wurde (wird nur bei schriftlicher Vereinbarung im Vorfeld schlagend!), ist diese mit höchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt und ein darüber hinausgehender Verzögerungs-/Verspätungsschaden kann nicht geltend gemacht werden.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme (falls wir die Montage geschuldet haben). Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen, ebenso sind Rückgriffsansprüche gegen uns nach § 933 b ABGB ausgeschlossen.
  • Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Besteller nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Reklamationen berechtigten nicht zur Rückbehaltung des Rechnungsbetrages.
  • Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware übernimmt die Firma Harl keine Haftung. Ebenso wenig wird für Arbeiten von Dritten, die nachträglich an der gelieferten Ware durchgeführt werden, gehaftet.
  • Die Pflege und Wartungsanleitungen sind in der Lieferung enthalten und vom Besteller strikt zu beachten. Sollten diese ausnahmsweise nicht der Lieferung beiliegen bzw. nicht mehr vorhanden sein, können diese bei der Firma Harl angefordert werden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

§ 4.1

Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung unser Eigentum, auch wenn sie bereits montiert sein sollten. Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Besteller behalten wir uns deren Ausbau ausdrücklich vor. Der Besteller hat die Pflicht, währen der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und uns von allfälligen exekutiven Maßnahmen (z.B. Pfändung, etc.) unverzüglich zu informieren.

§ 4.2

Der Besteller darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern und ist verpflichtet, seinerseits Eigentumsvorbehalt mit dem Drittkäufer zu vereinbaren und tritt diesen inkl. der durch den Weiterverkauf resultierenden Forderung (bis zur Höhe des uns zustehenden Kaufpreises inkl. Zinsen und Nebenkosten) schon jetzt an uns ab. Wir sind zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.

§ 4.3

Ist der Besteller Unternehmer und unterliegt der Vertrag nicht dem Konsumentenschutzgesetz, so ermächtigt er uns im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts schon jetzt dazu, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.

§ 5 Zahlung

§ 5.1

Wird eine vereinbarte Anzahlung bzw. Teilzahlung nicht fristgerecht geleistet, sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen (einschließlich der Produktion der bestellten Elemente) sofort einzustellen.

§ 5.2

Wenn wir Teilleistungen im Sinne von § 2.4 erbracht haben, sind wir berechtigt, Teilzahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Teilleistungen zu verlangen.

§ 5.3

Alle Zahlungen des Bestellers werden von uns auf die jeweils älteste Forderung angerechnet, wobei vorrangig eine Anrechnung auf offene Zinsen, Spesen und Kosten erfolgt.

§ 5.4

Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers, die unsere Forderung als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Bewilligung eines Exekutionsverfahrens, etc.), sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung/Leistung sofort fällig zu stellen.

§ 5.5

Wenn der Besteller Unternehmer ist und der Vertrag nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegt, verzichtet der Besteller auf die Möglichkeit zur Aufrechnung.

§ 5.6

Skonto: Ein etwaiger vereinbarter Skonto kann nur bei fristgerechter Zahlung innerhalb der Skontofrist in Abzug gebracht werden. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert und ist unverzüglich an die Harl Michael GmbH zu überweisen. Sollten Anzahlungen bzw. Teilzahlungen vereinbart sein, so kann der gesamte Skontoabzug erst im Rahmen der Schlusszahlung erfolgen und ist die fristgerechte Zahlung der Schlusszahlung hinsichtlich der vereinbarten Skontofrist maßgeblich. Sollten auch nur einzelne Anzahlungs- bzw. Teilzahlungsfristen nicht eingehalten werden, so verfällt das Recht zum Skontoabzug vollumfänglich!

§ 6 Preise – Indexierung

Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise werden auf Grundlage des Baukostenindex Gesamt für den Wohnhaus- und Siedlungsbau in Österreich der Statistik Austria – Basis 2020 = 100 (abrufbar unter https://www.statistik.at/statisitiken/industrie-bau-handel-und-dienstleistungen/konjunktur/baukostenindex) auf den Zeitpunkt der Produktionsfreigabe nach § 1.4 durch den Besteller wie folgt wertgesichert, wobei Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung die für den Monat des Vertragsabschlusses geltende Indexzahl ist:

  • Änderungen der Indexzahl bis +/- 3 % bleiben unberücksichtigt
  • Erhöhungen/Reduzierungen der Indexzahl von mehr als 3 % erhöhen/reduzieren die Preise in der vollen Höhe der Indexänderung (z.B. Indexanpassung um 4 % führt zur Preisanpassung von 4 %).

Über entsprechende Indexsteigerungen oder -senkungen werden wir den Besteller unterrichten. Zum Wirksamwerden der vorbeschriebenen Preisanpassung ist ein entsprechendes schriftliches Verlangen einer der Parteien notwendig. Sollte der zugrunde liegende Index während der Vertragslaufzeit nicht mehr fortgesetzt und durch einen anderen Index ersetzt werden, so ist der andere Index für die Frage der Wertsicherung entsprechend heranzuziehen. Fällt dieser Index ersatzlos weg, werden sich die Parteien über eine neue, wirtschaftlich entsprechende Wertsicherungsklausel abstimmen.

Wenn der Besteller Unternehmer ist und das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung findet, so gilt folgendes: Die Firma Harl ist berechtigt, vereinzelte Fehler in Preislisten, Angeboten und Auftragsprogrammen sowie offenkundige Schreib- und Rechenfehler in Ausschreibungsunterlagen und Angebotsübersichten jederzeit zu korrigieren.

§ 7 Stornogebühr, Teilrücktritt

Wenn der Besteller Unternehmer ist und das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung findet, gilt nachfolgendes:

  • Wird die Ware nicht zur Lieferung innerhalb von 2 Jahren ab Bestelldatum abgerufen, so können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Auftragssumme verrechnen.
  • Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktritts durch den Besteller sind wir berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30 % der Auftragssumme zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
  • Entsprechendes gilt bei einer vereinbarten Anzahlung, wenn diese nicht fristgerecht, und trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, beglichen wird.
  • Die Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
  • Der Besteller ist bei teilbaren Leistungen lediglich zu einem entsprechenden Teilrücktritt berechtigt, sollten die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Anwendbar ist das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (=Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf).

Wenn der Besteller Unternehmer ist und das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung findet, gelten ferner die nachfolgenden Regelungen:

  • Erfüllungsort für beide Teile ist unser Firmensitz, Reiterweg 355, 5084 Großgmain.
  • Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigen ist das sachlich zuständige Gericht in A-5020 Salzburg zuständig.

§ 9 Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts für Konsumenten

§ 9.1

Haben Sie Ihre Vertragserklärung nicht in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, so können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. In diesem Fall haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beginnt die Rücktrittsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

§ 9.2

Das Rücktrittsrecht gilt jedoch insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Verlangen Sie ausdrücklich, nach Bestätigung Ihrer Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes, dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen, verlieren Sie bei vollständiger Leistungserbringung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist das Rücktrittsrecht. Sie haben weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert haben. Erbringen wir bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlang haben, oder liefern Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersteiteile benötigt werden, so steht Ihnen hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.

§ 9.3

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, informieren Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post, E-Mail, etc.) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird. Hier unsere Kontaktdaten für die Ausübung eines Rücktritts: Harl Michael GmbH, GF Harl Michael, Reiterweg 355, 5084 Großgmain, E-Mail: m.harl@harl.team, + 43 (0) 6247 20122, www.harl.team.

§ 9.4

Rücktrittsfolgen: Wird der Vertrag rechtmäßig widerrufen, haben wir alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können jedoch die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden. Sie tragen jedoch die Kosten der Rücksendung der Ware.

Letzte Änderungen, 29. Juli 2026